Sicheres Arbeiten in der Nähe

Wir schützen unsere Erdgasleitungen. Und unseren guten Ruf.

Grabungsarbeiten oder Tiefbau in der Nähe von Erdgasleitungen erfordern besonderes Know-how. Werden diese heiklen Arbeiten von Dritten durchgeführt, ist besondere Vorsicht geboten, um unsere Erdgasleitungen und sonstige Systeme, z.B. unterirdische Begleitkabel (Lichtwellenleiter), vor Beschädigungen zu schützen. Bei Arbeiten in der Nähe stellen wir die gleichen hohen Sicherheitsanforderungen an Dritte, wie an uns selbst. Sie finden diese in der Broschüre „Sicheres Arbeiten im Nahbereich von Erdgasleitungsanlagen“.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Planung stellt Gas Connect Austria Planunterlagen zur Verfügung. Diese können Sie bei der Planauskunft anfordern.
  • Für alle Arbeiten wird eine formelle Genehmigung benötigt. Ein entsprechender Antrag ist mindestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten einzureichen.
  • Vor Beginn der Arbeiten sind die Leitungsanlagen in der Natur zu kennzeichnen.
  • Bei tatsächlichem Arbeitsbeginn ist eine Arbeitsfreigabe vor Ort einzuholen.
  • Bei allen Arbeiten ist Gas Connect Austria vorab die Gelegenheit einzuräumen, eine Person zur Baubegleitung zu entsenden.
  • Baubegleitung: GCA stellt auf Anfrage kostenlos eine Person zur Unterstützung beim Vorgehen von Bauführungen im Trassenbereich bzw. soweit Systeme der GCA von Eingriffen betroffen sein können. Die Baubegleitung kann in Bezug auf die Sicherheit der Systeme der GCA Handlungsempfehlungen und Handlungsanweisungen geben. Handlungsanweisungen ist im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Die Baubegleitung übernimmt jedoch keinerlei Verpflichtungen in Bezug auf die Verantwortung Dritter, insbesondere keine örtliche Bauaufsicht für die Bauführung Dritter, für die Beachtung der einschlägigen Regeln der Technik (ÖNORM, ÖVGW-Richtlinien) oder für die Kontrolle über das Einhalten der gebotenen Sorgfalt.