Entgelte
Die Leistungen, die von den Netzbetreiber:innen in Erfüllung ihrer Verpflichtungen erbracht werden, werden durch das Systemnutzungsentgelt abgegolten. Dieses bestimmt sich aus dem
- Netznutzungsentgelt;
- Netzzutrittsentgelt;
- Netzbereitstellungsentgelt;
- Entgelt für Messleistungen sowie;
- Entgelt für sonstige Leistungen.
Das Netznutzungsentgelt und das Netzbereitstellungsentgelt werden von der Regulierungsbehörde vorgegeben. Sie finden diese in der jeweils gültigen Fassung der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung.