Entgelte

Die Leistungen, die von den Netzbetreiber:innen in Erfüllung ihrer Verpflichtungen erbracht werden, werden durch das Systemnutzungsentgelt abgegolten. Dieses bestimmt sich aus dem

  1. Netznutzungsentgelt;
  2. Netzzutrittsentgelt;
  3. Netzbereitstellungsentgelt;
  4. Entgelt für Messleistungen sowie;
  5. Entgelt für sonstige Leistungen.

Das Netznutzungsentgelt und das Netzbereitstellungsentgelt werden von der Regulierungsbehörde vorgegeben. Sie finden diese in der jeweils gültigen Fassung der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung.