Reshuffling Service

Das Reshuffling Service, wie in § 6a (1–5) der Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 (GMMO-VO 2020) in der Novelle 2025 definiert, ermöglicht es Netznutzern, den monetären Wert neu gebuchter fester Kapazitätsprodukte (jährlich, quartalsweise oder monatlich) mit bestehenden Jahres- oder Mehrjahresverträgen gegenzurechnen.

Wie es funktioniert:

Bestehender Vertrag:

Der Netznutzer hält eine frei zuordenbare Kapazität (FZK) oder dynamisch zuordenbare Kapazität (DZK) mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr an einem Entry/Exit-Grenzkopplungspunkt (IP) von Gas Connect Austria (GCA).

Neuer Vertrag:

Der Netznutzer ersteigert eine neue FZK-Kapazität (monatlich, quartalsweise oder jährlich) an einem Entry/Exit-IP von GCA.

Der monetäre Wert des neuen Vertrags wird mit dem bestehenden Vertrag gegengerechnet. Die stündliche Flussrate des bestehenden Vertrags wird entsprechend, während der Laufzeit des neuen Vertrags, reduziert.

Der Netznutzer reicht das Reshuffling Formular innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Buchung der neuen Kapazität ein.

Gas Connect Austria (GCA) prüft den Antrag innerhalb von drei (3) Werktagen.

 

 

 

Schritt 1 – Ermittlung des anwendbaren Tarifs:

Grundlage ist der Entry/Exit-Tarif des neuen Kapazitätvertrages gemäß der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) in der jeweils geltenden Fassung.

Die Tarife für die neuen Quartals- und Monatsverträge werden aus den bestehenden Tarifen abgeleitet, indem folgende Formeln angewendet werden.

Quartalsprodukte:

Tarif [ct/kWh/h/Jahr] ÷ 365 × Tage im jeweiligen Quartal 

(auf zwei Dezimalstellen gerundet)

Monatsprodukte:

Tarif [ct/kWh/h/Jahr] ÷ 365 × Tage im jeweiligen Monat 

(auf zwei Dezimalstellen gerundet)

Auktionsaufschläge und Tarifmultiplikatoren werden nicht berücksichtigt.

Schritt 2 – Berechnung des monetären Werts:

Der in Schritt 1 ermittelte Tarif wird mit der Stundenrate des neuen Kapazitätvertrags multipliziert und durch die Anzahl der Monate der Laufzeit geteilt.

Der Wert im Formular ist in EUR/Monat anzugeben (auf 0 Dezimalstellen gerundet).

 

 

 

Neuer Vertrag: Systemnutzer erwirbt einen FZK-Quartalsvertrag:

IP: Entry Oberkappel

Laufzeit: 01.01.2026 – 01.04.2026

Stündliche Durchflussrate: 250.000 [kWh/h]

Schritt 1 – Ermittlung des anwendbaren Tarifs:

277 [ct/kWh/h/Jahr] ÷ 365 [Tage] × 90 [Tage] = 68,30 [ct/kWh/h/Quartal]

Schritt 2 – Berechnung des monetären Werts:

68,30 [ct/kWh/h/Quartal] × 250.000 [KWh/h] ÷ 3 [Monate] ÷ 100 [Cent→EUR] = 56.917 [EUR/Monat]

(Maximaler Betrag, der reshuffled werden kann)

 

Werden Auktionsaufschläge und Tarifmultiplikatoren berücksichtigt?

→ Nein, diese sind weiterhin zu zahlen und werden nicht verrechnet.

Werden Tarifänderungen bei Jahresprodukten berücksichtigt?

→ Ja, Änderungen der GSNE-VO fließen in die Berechnung ein.

Kann der Reshuffling Service für bereits konvertierte Kapazitäten (Capacity Conversion) genutzt werden?

→ Nein, Reshuffling und Kapazitätskonvertierung schließen sich gegenseitig aus.

Ist Reshuffling über das erste Gasjahr hinaus möglich?

→ Nein, nur im ersten Gasjahr zulässig.

Ab wann ist der Reshuffling Service verfügbar für gebuchte Transportkapazitäten?

→ Ab dem 1. Oktober 2025 für Jahres-, Quartals- und Monatsprodukte.

Wie hoch ist der maximal reshufflebare monetäre Wert?

→ Er ist auf den monetären Wert des neuen Vertrags begrenzt.

Kann auch nur ein monetärer Teilbetrag reshuffled werden?

→ Ja, eine teilweise Verrechnung ist möglich.