Netzzutritt und Netzzugang

Die Verteilernetzbetreiber:innen können nicht frei gewählt werden und unterliegen daher einem besonderen Regelwerk aus gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen bis hin zu Genehmigungspflichten. Endverbraucher:innen bevollmächtigen im Allgemeinen den von ihnen gewählten Versorger:in, sie gegenüber der Nezbetreiber:innen zu vertreten.

Die erstmalige Herstellung eines Netzanschlusses sowie die Änderung eines bestehenden Netzanschlusses werden durch den Netzzutrittsvertrag geregelt, die Inanspruchnahme des Netzes an einem bestehenden Netzanschluss durch den Netzzugangsvertrag. Zwingende Grundlage für beide Verträge sind die Allgemeinen Verteilernetzbedingungen, die von den Verteilernetzbetreiber:innen zu erstellen sind und der Genehmigung der Regulierungsbehörde bedürfen.

Die derzeit gültigen Allgemeinen Verteilernetzbedingungen von Gas Connect Austria wurden mit Bescheid der E-Control Austria vom 29. Juni 2015 genehmigt. Sie finden diese so wie die der anderen Verteilernetzbetreiber:innen auch auf der Homepage der Regulierungsbehörde.