Netzzutritt und Netzzugang

Der Verteilernetzbetreiber kann nicht frei gewählt werden und unterliegt daher einem besonderen Regelwerk aus gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen bis hin zu Genehmigungspflichten. Endverbraucher bevollmächtigen im Allgemeinen den von ihnen gewählten Versorger, sie gegenüber dem Netzbetreiber zu vertreten.

Die erstmalige Herstellung eines Netzanschlusses sowie die Änderung eines bestehenden Netzanschlusses werden durch den Netzzutrittsvertrag geregelt, die Inanspruchnahme des Netzes an einem bestehenden Netzanschluss durch den Netzzugangsvertrag. Zwingende Grundlage für beide Verträge sind die Allgemeinen Verteilernetzbedingungen, die vom Verteilernetzbetreiber zu erstellen sind und der Genehmigung der Regulierungsbehörde bedürfen.

Die derzeit gültigen Allgemeinen Verteilernetzbedingungen von Gas Connect Austria wurden mit Bescheid der E-Control Austria vom 29. Juni 2015 genehmigt. Sie finden diese so wie die der anderen Verteilernetzbetreiber auch auf der Homepage der Regulierungsbehörde.