Die Urteile (noch nicht rechtskräftig) bestätigen, dass wir sowohl als Unternehmen als auch unsere Mitarbeiter zu jeder Zeit richtig gehandelt und alle Vorschriften erfüllt haben. Es liegt somit kein schuldhaftes Verhalten unsererseits vor. Davon waren wir auf Basis aller Untersuchungsergebnisse immer überzeugt und begrüßen, dass dies nun auch durch das Verfahren festgestellt wurde.