Sichtweise der europäischen Gas-Fernleitungsnetzbetreiber zu einer intelligenten Sektorintegration im Kurzüberblick

Seit der Gründung 2009 hat der europäische Verband der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber ENTSOG wesentlich zur Entwicklung und Liberalisierung des EU-Energiebinnenmarktes beigetragen. Nun gilt es die Herausforderungen zur Erreichung der europäischen Klimaziele zu bewältigen und gleichzeitig die Vorteile des Binnenmarktes beizubehalten. In einem öffentlichen Prozess sollen die Ansichten von ENTSOG mit Vertretern der Gas-, Wasserstoff- und Elektrizitätswertschöpfungskette zusammengeführt werden. Um eine koordinierte und kohärente Interaktion zwischen allen Energiequellen im Rahmen des „Green Deals“ zu fördern, empfiehlt ENTSOG eine konsolidierte Debatte mit den Mitgliedstaaten. Die zentrale Frage dabei ist, wie die zukünftige Infrastruktur weiterentwickelt werden kann, um die Ziele bestmöglich zu erreichen. Dazu gehört auch die für die Deckung des Wasserstoffbedarfs und den sich entwickelnden Markt für Power to Gas erforderliche Infrastruktur. Die Fernleitungsnetzbetreiber konzentrieren sich jetzt auf die Dekarbonisierung der Gasindustrie und der Gasnetze und sehen sich verpflichtet, sowohl Triebkraft als auch Ermöglicher dieses Wandels zu sein.

Strom- und Gassektor verbinden, um Wasserstoffmarkt anzukurbeln

Die intelligente Sektorintegration sollte es allen Quellen und Energieträgern ermöglichen, unter gleichen Wettbewerbsbedingungen miteinander zu konkurrieren. Kosten und Gebühren sollten für ein effizientes Energiesystem und zur Vermeidung von Marktverzerrungen angemessen umgelegt werden. Das Power to Gas Konzept bietet Lösungen zum Ausgleich überlasteter Stromnetze. Die Fernleitungsnetzbetreiber sind bereit, die Gassysteme für erneuerbare Gase vorzubereiten. Es müssen aber die richtigen Anreize im Verhältnis zu Kosten und Wert geschaffen werden. Die einzelnen Technologien sind erprobt und ausgereift, müssen aber massiv ausgebaut werden, um kosteneffiziente Klimavorteile bieten zu können.

Herkunftsnachweise und EU-ETS

Eines der Hauptinstrumente, um Dekarbonisierung zu möglichst geringen Kosten zu erreichen, kann ein EU-ETS (System für Emissionshandel) anerkanntes System für Herkunftsnachweise sein. Dieses System sollte sowohl erneuerbare als auch kohlenstoffarme Gase abdecken. Dadurch wird es möglich, Energieträger in Abhängigkeit von ihrem Kohlenstoffgehalt zu belohnen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle dekarbonisierten und kohlenstoffarmen Energieträger zu gewährleisten.

Energie-Binnenmarkt aufrechterhalten und gleichzeitig Wasserstoff integrieren

Gasnetze sind notwendiger Bestandteil der Energiewende. Bei fortschreitender Dekarbonisierung werden wachsende Mengen an Biomethan und Wasserstoff zu bewältigen sein. Die Nutzung bestehender Erdgasnetze im Sinne der Kosteneffizienz ist sinnvoll. Fernleitungsnetzbetreiber bewerten die Fähigkeit der Systeme Mischungen aus Wasserstoff und Erdgas aufzunehmen und tragen damit zur Belebung des Wasserstoffmarktes bei. Ein einheitlicher EU-Markt für erneuerbares Gas fördert EU-weit den Wettbewerb und die Versorgungssicherheit zum Vorteil der Endverbraucher.

Interoperabilität der Gassysteme aufrechterhalten

Gas-Fernleitungsnetzbetreiber sind am besten in der Lage, Herausforderungen wie das Qualitätsmanagement verschiedener Gasarten, die Umwandlung z.B. von Methan in Wasserstoff und die Interoperabilität verschiedener Gase zu bewältigen, um den grenzüberschreitenden Handel in einem Binnenmarkt zu erhalten und zu erleichtern. Dies wird neue Dienstleistungen erfordern, die von den Gas-Fernleitungsnetzbetreibern den Netznutzern angeboten werden müssen, um sicherzustellen, dass Gas, selbst wenn die Qualität in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ist, weiterhin frei gehandelt werden kann.

Geeignetes Besteuerungssystem sicherstellen

Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, die Energiesteuerrichtlinie an den künftigen Energiemarkt der EU anzupassen. Die Initiative zur Sektorkopplung muss gleiche Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Energiequellen und Energieträger gewährleisten. Daher sollten allgemeine Steuern wie die Mehrwertsteuer und andere Steuern nicht zwischen den Energiearten diskriminieren. CO2-Steuern und gleichwertige Abgaben müssen unter Berücksichtigung des Kohlenstoffgehalts erhoben und objektiv berechnet werden.