Gesetzeslage für Gas und Wasserstoff im Überblick

Das österreichische Gas-Fernleitungsnetz kann einen wesentlichen Beitrag zu einer klimaneutralen Energiezukunft leisten, indem Wasserstoff und Biomethan über die bestehenden Gasleitungen nach und durch Österreich transportiert werden. Anhand der aktuellen Gesetzeslage rund um das Thema Gas und erneuerbare Gase geben wir einen Überblick über die für uns relevante Gesetzeslandschaft und zeigen auf, wo aus unserer Sicht die Stolpersteine liegen oder noch Handlungsbedarf besteht.

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EU-Gaspaket

Wasserstoff (H2) ist für die zukünftige sichere Versorgung der europäischen Industrie und der Bürger:innen eine Schlüsseltechnologie. Das „EU-Gaspaket“ umfasst eine Überarbeitung der Gasbinnenmarktrichtlinie und –verordnung und legt das künftige Design des Wasserstoffmarkts fest. Im Zuge der Umsetzung der Gasbinnenmarktrichtlinie wird es in Österreich zu einer Novellierung des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) kommen. Da die Gas Connect Austria GmbH (GCA) zukünftig ein Wasserstofffernleitungsnetz besitzen und betreiben möchten, haben wir in diesem Zusammenhang zwei zentrale Anliegen:

  1. Die GCA soll als Wasserstoff-Fernleitungsnetzbetreiber (TSO) gesetzlich in der VERBUND-Konzernstruktur als Independent Transmission Operator (ITO) verbleiben können.
  2. Ein Wasserstofffernleitungsnetz in der derzeitigen Gesellschaft der GCA besitzen und betreiben zu dürfen, d.h. nur im Rechnungswesen zwischen Wasserstoff und Erdgasbetrieb unterscheiden zu müssen.

Beide Anliegen sind als Möglichkeiten in dem aktuellen Entwurf der Gasbinnenmarktrichtlinie, welche von Österreich und dem nationalen Regulator E-Control zu gewähren sind, vorgesehen. Generell halten wir fest, dass eine Überregulierung des Wasserstoffmarkts nicht förderlich für dessen Hochlauf ist und wir eine Beibehaltung der bewährten Regelungen aus dem Methan-Bereich begrüßen.

EU-Methanemissionsreduktionsverordnung (MERR)

Methan ist einer der Mitverursacher des Klimawandels. Aus diesem Grund haben sich die EU-Staaten darauf verständigt Methanemissionen im Energiesektor und bei Energieimporten einzudämmen. Laut der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) verursacht der Energiesektor lediglich 9% der gesamten Methanemissionen; auf den Gastransport, -erzeugung und –speicherung entfallen weniger als 0,3% der österreichischen Treibhausgasemissionen. Der Gassektor ist nämlich schon jetzt eine hoch technologisierte Industrie, bei der aufgrund strenger ÖVGW Vorgaben und internationaler Benchmarkinitiativen, bei deren Ergebnissen die GCA stets im vorderen Feld zu finden ist, ein sehr geringer Ausstoß an Methanemissionen stattfindet (verglichen mit anderen Wirtschaftssektoren). Die derzeit vorgesehenen detaillierten, zeitlich eng gestaffelten Berichtspflichten, werden jedoch sehr intensiv und aufwendig und damit auch personal- und kostenintensiv sein.

Gas Connect Austria hat viele Anstrengungen und Investitionen getätigt um die Methanemissionen in ihrem Fernleitungsnetz zu reduzieren. Überbordende Berichts- und Kontrollpflichten führen letztlich nicht nur zu einer Teuerung bei Erdgas, sondern auch bei allen anderen Energieträgern, die über Pipelinesysteme transportiert werden (z.B. Wasserstoff). Außerdem ist festzuhalten, dass die hohen Aufwendungen bei den vorgesehenen Berichts- und Kontrollpflichten in keinem messbaren positiven Verhältnis zu dem daraus entstehenden Nutzen stehen.

Erneuerbare-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG)

Die Aufbringung von Energie aus erneuerbaren Quellen soll durch das EABG weiter vorangetrieben werden, um den Energiebedarf von Haushalten und Unternehmen zu sichern. Weiters sollen die Klimaziele erreicht und ein Abbau der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern gelingen. Es werden dabei zwei inhaltliche Schwerpunkte verfolgt, einerseits ein eigenständiges Verfahrensregime, das eine deutliche Beschleunigung bringen soll, und andererseits qualitative Vorgaben zur Energieraumplanung.

Gas Connect Austria begrüßt eine Beschleunigung von Genehmigungsvefahren, um den Ausbau von Energieinfrastruktur voran zu treiben. Zwar gibt es zu dem Gesetz noch keinen konkreten Entwurf, doch wurden in einem Ministervortrag Wasserstoffnetze ausdrücklich genannt. Daher ist es uns ein Anliegen, dass unter den Begriff „Wasserstoffnetze“ auch Methannetze fallen, die grundsätzlich „H2-ready“ sind, aber aus Gründen der Versorgungssicherheit noch für den Methantransport genutzt werden. Wir wollen die bestehenden Gasleitungen ja später in großem Umfang für den Wasserstofftransport nutzen.

Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG)

Der Ausbau der erneuerbaren Gasproduktion (Biogas, Holzgas, Wasserstoff) ist für die Erreichung der Klimaziele notwendig und wird von der gesamten Branche grundsätzlich begrüßt. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Gasversorger, die Endverbraucher:innen beliefern, einen bestimmten Anteil (Quote) ihrer Gaslieferung durch erneuerbare Gase ersetzen müssen. Sollte diese Quote nicht erfüllt werden, sind Ausgleichszahlungen zu leisten. Dies würde zu enormen Kosten für die Gasverbraucher:innen führen, da davon auszugehen ist, dass das Angebot an erneuerbarem Gas begrenzt sein wird und diese „Strafe“ an Kund:innen weitergegeben wird. Der derzeit vorgesehene Ausgleichsbetrag ist zu hoch angesetzt und geht letztlich zu Lasten der Gasverbraucher:innen. Um eine ungerechtfertigte Belastung der Endkund:innen zu vermeiden, sollte der Ausgleichsbetrag drastisch gesenkt werden.

Österreich hat ein hohes Potenzial zur Erzeugung von Biogas aus Schadholz und aus Biomasse oder Bioabfällen. Dieses Potenzial ist zurzeit noch ungenutzt und sollte politisch stärker unterstützt bzw. gefördert werden, da es klimaneutral ist und lokal erzeugt wird.