Wesentliche Bestimmungen für erneuerbare Gase fehlen noch im EAG

Das Erneuerbaren Ausbaugesetz liegt im Entwurf vor, bis 28. Oktober können noch Stellungnahmen dazu eingebracht werden. Gas Connect Austria unterstützt die ambitionierten Ziele der Bundesregierung und hat heute seine Stellungnahme zum EAG Entwurf eingereicht.

Wir sind überzeugt, dass die hoch gesteckten Zielsetzungen des EAG Pakets einerseits erreichbar sind und andererseits nur erreicht werden können, wenn sämtliche Potentiale – insbesondere auch die der erneuerbaren, grünen und dekarbonisierten Gase – bestmöglich nutzbar gemacht werden. Gerade weil die Ziele dermaßen ambitioniert sind, wird man es sich nicht leisten können, auf nur eine zweckdienliche Komponente zu verzichten. Grüne Gase – Biomethan, synthetisch erzeugtes Gas oder auch Wasserstoff – sind unverzichtbare Bausteine der Energiewende.

Daher stellen wir unserer Stellungnahme voran, dass im EAG Paket die wesentlichen Bestimmungen zu erneuerbaren und dekarbonisierten Gasen fehlen. Dies schwächt das EAG und macht eine Gesamtbeurteilung – auch der, in den vorliegenden Bestimmungen enthaltenen, sogenannten Schnittstellen – nicht möglich.

Im Gesetz ist ein Zubau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um 27 TWh bis 2030 vorgesehen. Damit steigt die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien in den nächsten 10 Jahren um 50%. Beim Zubau von 27 TWh aus erneuerbarer Erzeugung muss die Infrastruktur gleichermaßen zwecks Stabilisierung der Volatilität ausgebaut werden, bzw. „mitwachsen“, ansonsten wären Netzreserven und Versorgungssicherheit gefährdet, was für die Bevölkerung und den Standort Österreich insgesamt negative Auswirkungen hätte. Beim Ausbau von Energieinfrastruktur dürfen Gas und Strom nicht gegeneinander ausgespielt werden. Fördermittel sollen daher auch für erneuerbare Gase, die einen wesentlichen Anteil an der Erreichung der Klimaziele haben werden, zur Verfügung stehen. Auch im Sinne der Technologieneutralität ist nicht verständlich, warum erneuerbares Gas im Begutachtungsentwurf nicht aufscheint.

Es braucht geeignete rechtliche Rahmenbedingungen, um zu gewährleisten, dass auch dekarbonisierte und klimaneutrale Gase ihren Beitrag zum großen Ganzen leisten können. In diesem Sinne ist die folgende Stellungnahme zu verstehen.

Hier geht es zur GCA Stellungnahme