Unfallursache, Unfallhergang und Verantwortlichkeiten waren Gegenstand intensiver Untersuchungen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Wir haben als Gas Connect Austria die Behörden in vollem Umfang und mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unterstützt. Das umfangreiche, vom zuständigen Staatsanwalt beauftragte Expertengutachten zur Unfallursache enthält nicht den geringsten Hinweis auf ein schuldhaftes Verhalten der GCA.
Hergang in Sachverständigen-Gutachten beschrieben
Der genaue Unfallhergang bzw. die genaue Unfallursache sind Gegenstand von Gutachten der von der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Richterin bestellten technischen Sachverständigen. Als Ursache für den Unfall wird die fehlerhafte Montage eines neu installierten Filterseparators angeführt. Konkret wurde beim Verschluss des Gerätes die Zentralschraube nicht eingeschraubt und auch der Sicherheitszentralhebel war nicht montiert. Der Druckwarnstutzen war mit einer Druckkappe verschlossen, wodurch auch dieser akustische Sicherheitsmechanismus außer Kraft gesetzt wurde. Bei der Prüfung des Filterseparators, auf der Baustelle der ausführenden Fachfirma, kam es durch den steigenden Gasdruck dazu, dass der unzureichend gesicherte Filterdeckel abrupt aufgedrückt und mit großer Wucht gegen andere Anlagen geschleudert wurde.
Branchenübliche und rechtskonforme Zuständigkeit
Gas Connect Austria ist Anlagenbetreiber und weder Anlagenplaner oder Anlagenerrichter, noch akkreditierte Prüfstelle. Es ist ein lebensnahes und übliches Vorgehen, dass zur Errichtung und Installation von technischen Anlagen externe Fachfirmen beauftragt werden. Dies ist auch in einer entsprechenden Richtlinie der ÖVGW (Österreichischer Verein für das Gas- und Wasserfach) so vorgesehen. Gas Connect Austria hat sich an alle Regeln gehalten und hochspezialisierte, in ihrem Fachbereich führende Unternehmen beauftragt, um neben der gesetzes- und vertragskonformen Errichtung unter anderem auch eine umfassende Bauaufsicht und sachverständige Kontrolle des neuen Gerätes sicherzustellen.
Die Verantwortlichkeiten sind klar geregelt
Gas Connect Austria als Netzbetreiber beauftragte ein Fachunternehmen, in diesem Fall eine Rohrbaufirma zur Errichtung und Installation des Filterseparators. Zusätzlich wurde ein externes Ingenieursbüro als Projektleiter und Bauaufsicht beauftragt, um zu überwachen, ob das Projekt fachgerecht abgewickelt wird. Vor der Inbetriebnahme wurde außerdem noch eine zertifizierte Inspektions- und Prüfstelle beauftragt, welche den Filterseparator zu prüfen hat. Solche Prüfungen durch eine akkreditierte Prüfstelle sind in der Errichtungsphase gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Erst wenn all diese Schritte erledigt sind, kommt es zur Übergabe des Filterseparators an Gas Connect Austria und in der Folge zum Betrieb dieses Gerätes. Zu dieser Übergabe ist es nie gekommen, da sich der Unfall während der Prüfungsphase, ereignet hat.
GCA hatte im Laufe des Projekts, wie es Fertigstellungsmeldungen bzw. Vorabbescheinigungen der Fachunternehmen, der akkreditierten Prüfstelle und des Ingenieurpartners belegen, keinen Grund, an einer sachgemäß durchgeführten Errichtung und Prüfung des Filterseparators zu zweifeln.