Neue ÖVGW-Richtlinie: 10 Prozent Wasserstoffanteil im Gasnetz ab sofort möglich

Am 1. Juni 2021 ist die neue Richtlinie G B210 zur Gasbeschaffenheit in Kraft getreten, die es künftig möglich macht, bis zu zehn Prozent klimaneutralen Wasserstoff ins Gasnetz einzuspeisen.

Bisher war das Einspeisen von Wasserstoff im Gasnetz auf vier Prozent beschränkt – die neue Regelung ist ein nächster Meilenstein, der den Weg zur Energiewende ebnet. Das Gasnetz mit seiner bestens ausgebauten Infrastruktur steht damit nicht nur für eine leistbare Energieversorgung zur Verfügung, sondern ist einsatzbereit, um die Dekarbonisierung voranzutreiben.
Die Gasgeräte in den Haushalten – von der Gastherme über das Gasbrennwertgerät bis zum Gasherd – können weiterhin wie gewohnt genutzt werden. Mit mehr Wasserstoff im Netz laufen sie grüner ohne aufwendige Umbauten und kostenintensive Investitionen in andere Heizsysteme.

Mehr dazu in der ÖVGW Pressemitteilung