Das Dekarbonisierungspaket der EU ist da – ein kühner Wurf, Überraschungen inklusive

Am 15. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission das lang erwartete Dekarbonisierungspaket für den Gasmarkt vorgestellt. Das Paket umfasst Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie und Verordnung für den Erdgasbinnenmarkt und den Zugang zu Erdgasfernleitungsnetzen. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 wird unterstützt, indem die Entstehung und langfristige Etablierung einer europäischen Wasserstoffwirtschaft forciert wird. Diese Evolution soll vor allem auch durch die Transformation der bestehenden Gaswirtschaft und -infrastruktur ermöglicht werden.

Stellenwert der Gasinfrastruktur in dekarbonisiertem Energiesystem anerkannt

Der Entwurf würdigt die künftige Rolle der Gasinfrastruktur und die damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile beim Aufbau eines Wasserstoffmarktes. So sollen die Mitgliedstaaten bestehende Genehmigungen und Wegerechte für die existierende Gasinfrastruktur so interpretieren, als seien Wasserstoffleitungen und –netzanlagen ebenfalls mitumfasst. Das künftige Wasserstoffnetz soll vor allem durch die Umrüstung bestehender Gasinfrastruktur und punktuell neu gebauter Wasserstoffleitungen gestaltet werden. Der Entwurf sieht vor, dass Fernleitungsnetzbetreiber ab dem 1. Oktober 2025 grenzüberschreitende Gasflüsse mit einem Wasserstoffgehalt von bis zu 5 Volumenprozent akzeptieren und ermöglichen müssen („Blending“). Dadurch wird die Integration von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen in einem frühen Stadium erreicht.  

Laut Entwurf sind temporär bis inklusive 2030 gewisse Flexibilitäten enthalten, wie beispielsweise die Möglichkeit Kapazitätsverträge mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahre abzuschließen, oder, dass Wasserstoffnetze bis inklusive 2030 nicht als Entry/Exit System organisiert sein müssen. Dies begrüßen wir grundsätzlich, wobei fraglich ist, ob dieser Zeitraum für die Umsetzung grenzüberschreitender Wertschöpfungsketten für Wasserstoff ausreicht und wie der Übergang von verhandelten zu regulierten Tarifen gestaltet wird. Die Tarifierungsregelungen zum Wasserstofftransport sind jedoch aus Sicht der Netzbetreiber sehr komplex gestaltet und laden ebenfalls nicht zum Invest ein.

Das EU Paket enthält keine Technologieverbote, wie sie etwa in Österreich für Gasheizungen von mancher Seite gefordert werden. Trotzdem lässt der Entwurf die Erwähnung weiterer Aktivitäten wie den Betrieb von Power-to-Gas- oder „Deblending“-Anlagen vermissen. Die Ergänzungen um „Deblending“ würde einen reinen Wasserstofftransport über den Energieträger Erdgas ermöglichen. Damit wäre auch bei einer Beimischung von Wasserstoff in das Gasnetz die stoffliche Nutzung von Wasserstoff bereits in der Markthochlaufphase möglich.

Diskriminierung von Marktteilnehmern behindert schnelle Entwicklung des Wasserstoffmarkts

Die im Entwurf enthaltenen Bestimmungen zum vertikalen Unbundling sehen u.a. vor, dass für Wasserstoffnetzbetreiber das in Europa allgemein anerkannte und bewährte „Independent Transmission Operator“ (ITO)-Modell nur bis  Ende 2030 anwendbar sein soll. Zudem sieht das im Paket erwähnte horizontale Unbundling vor, dass Gas-Fernleitungsnetzbetreiber keine dedizierten Wasserstoffleitungen betreiben dürften, sofern dafür keine eigenständige Rechtsperson geschaffen wird. Schwellenwerte sind dafür nicht vorgesehen.

Gas Connect Austria ist bereit, fähig und willig den zukünftigen Wasserstoffmarkt mitzugestalten und Transportmöglichkeiten zu schaffen. Dies ist am Beispiel der eingereichten IPCEI Projekte (Important Projects of Common European Interest) oder am Beispiel der Teilnahme an der EHB-Initiative (European Hydrogen Backbone) dokumentiert. Diese Unbundling-Vorschriften würden bestehende Fernleitungsnetzbetreiber vom Wasserstofftransportgeschäft ausschließen und den kostengünstigen Umbau existierender Infrastruktur erschweren, vor allem in der Aufbauphase. Mögliche Synergien bei einer Transformation des existierenden Leitungssystems hin zu einem zukünftigen Wasserstoffnetz würden damit bereits im Ansatz vernichtet.

Synergien der gasförmigen Energieträger stärker nutzen

Das Dekarbonisierungspaket fußt weitestgehend auf der Überarbeitung der bestehenden Regeln für Gas. Das Bestreben entsprechende Synergien zu nutzen wird bereits in der neuen Definition von „Gasen“, wonach Erdgas (inkl. Biogas) und Wasserstoff inkludiert sind, evident. Allerdings schafft es der Entwurf nicht konsequent an den möglichen Synergiegewinnen beim Leitungstransport festzuhalten. Vielmehr werden vermeidbare Duplizierungen von bestehenden Verfahren (separater 10 Jahres Netzentwicklungsplan „H2 TYNDP“), Institutionen (Schaffung eines eigenen H2 Dachverbandes „ENNOH“) und Regeln (eigens entwickelte Netzkodizes für H2) vorgesehen. Dies führt zu unnötigem Mehraufwand und wird die rasche Entwicklung eines Wasserstoffmarktes erschweren und dadurch verzögern. Die damit einhergehenden zusätzlichen Kosten sollen vor allem vom Wasserstoffnetznutzer getragen werden.

Die Wasserstoffnetzplanung ist bereits jetzt Teil des TYNDP-Prozesses für Gas. Die Modellierung der Wasserstoffnachfrage und des -angebots ist in den von ENTSO-G und ENTSO-E gemeinsam entwickelten Szenarien enthalten. Dabei stellt Wasserstoff eine natürliche Nahtstelle zwischen Gas und Strom dar und ist für die Integration der Energiesysteme entscheidend. Separate „Silos“, wie eine parallele Wasserstoffnetzentwicklungsplanung durch die neue ENNOH-Organisation zu schaffen, würde diese Integration eher behindern als fördern.

Wasserstoff soll künftig grenzüberschreitend und von außerhalb der EU transportiert und gehandelt werden können. Dafür sind anzuerkennende Herkunfts- und Nachhaltigkeitsnachweise notwendig, auch von außerhalb der EU wie beispielsweise der Ukraine oder Nordafrika. Im Vorschlag der Kommission ist dies ebenfalls nicht ausreichend adressiert. Es wird von erforderlichen 70% CO2–Einsparung gesprochen ohne dies im Detail zu definieren.

Gerade im Lichte eines künftigen integrierten Energiesystems verorten wir daher noch Änderungsbedarf, um Synergien optimal zu nutzen und die Regulierung einfach und klar zu gestalten.