Vorlaufzeiten für Kapazitätsbuchungen

Mit der Einführung des neuen Marktmodells in Österreich ab 01.01.2013 06:00 Uhr sind der Kapazitätserwerb und die Kapazitätsnutzung getrennt voneinander zu betrachten. Der Abschluss des Kapazitätsvertrages und die Einhaltung der entsprechenden Regelungen berechtigen den Netzbenutzer zur Zuordnung von Ein- und Ausspeisekapazitäten zu Bilanzgruppen bzw. Subbilanzkonten. Für die Zuordnung von Kapazitäten in eine Bilanzgruppe bzw. Subbilanzkonto wird der EIC Code des Netzbenutzers benötigt. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Kapazitäten innerhalb einer Bilanzgruppe nur verwendet werden können, wenn die nachstehenden Vorlaufzeiten für die Kapazitätsnutzung eingehalten werden.

Vorlaufzeiten für die Kapazitätsnutzung

Für eine entsprechende Kapazitätsnutzung müssen folgende Voraussetzungen unbedingt am Tag des Transportbeginns erfüllt sein:

  • Spätestens um 01:00 (MEZ/MESZ) am Tag der Kapazitätsnutzung (D) ist die entsprechende Kapazität einer Bilanzgruppe bzw. Subbilanzgruppe zugeordnet. 
  • Die entsprechende Kapazität (Richtung) wurde in der entsprechenden Bilanzgruppe bzw. Subbilanzkonto schon einmal angelegt. 
  • Die Bilanzgruppe war an diesem Entry-Exit-Punkt bereits aktiv und die eingerichteten Matchingnachrichten (Shipper-Code-Paare) wurden verwendet. 
  • Sollte eine der o. a. Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann die der Bilanzgruppe bzw. Subbilanzkonto zugeordnete Kapazität nicht am selben Tag genutzt werden. 

 
Für alle anderen Kapazitätsnutzungen gelten folgende Vorlaufzeiten:

Erstmalige Anlage im System für neue Zuordnungen von Kapazitäten in einer Bilanzgruppe bzw. Subbi-lanzkonto: Mindestens 3 ganze Arbeitstage vor Kapazitätsnutzung ist die entsprechende Kapazität der aktiven Bilanzgruppe zugeordnet.


Bitte beachten Sie die österreichischen Feiertage, die nicht als Arbeitstage gelten.